top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Reitausbildung Jessica Koll und dem/der Reitschüler/in. Durch die Inanspruchnahme der Leistungen von Reitausbildung Jessica Koll, erklärt sich der/die Reitschüler/in stillschweigend mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ist die individuell vereinbarte Lehrleistung zur Verbesserung der Reitfähigkeiten. Diese Leistungen schließen die Verbesserung des Reiters sowie des Pferdes ein. Die individuelle Lehrleistung wird zwischen Reitausbildung Jessica Koll und dem/der Reitschüler/in vereinbart. Der Vertragsgegenstand bezieht sich immer auf eine einzeln vereinbarte Lehrleistung.

                                                                 

Die Vertragserfüllung des mobilen Reitunterrichts erfolgt auf der individuellen Reitsportanlage des/der Reitschülers/in. Etwaige Abweichung sind spätestens 24 Stunden vor Lehrleistung anzukündigen und bedürfen einer Zustimmung von Reitausbildung Jessica Koll. Die Nutzungsvoraussetzungen der individuellen Reitsportanlage sind einzuhalten und etwaige Abweichungen gegenüber den üblichen Rahmen Reitausbildung Jessica Koll spätestens 24 Stunden vor der Lehrleistung mitzuteilen.

 

§ 2 Preise

Die Preise sind Euro-Preise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer / sind Mehrwertsteuerbefreit. Die vereinbarten Preise sind mit dem Abschluss der Leistung fällig. Abweichende Absprachen sind einvernehmlich zu treffen.

 

Reitausbildung Jessica Koll hält sich vor nach einvernehmlicher Absprache eine Anfahrtsentschädigung zu erheben.

 

§ 3 Terminvereinbarung

Die Vereinbarung zur Leistungserbringung von Reitausbildung Jessica Koll erfolgt nach einvernehmlicher Absprache. Diese bedarf nicht der Schriftform und kann über jegliche Kommunikation erfolgen (Telefon, E-Mail, etc.).

 

§ 4 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Teilnehmer eine Leistung von Reitausbildung Jessica Koll nicht in Anspruch, besteht weder Anspruch auf Rückerstattung der vereinbarten Gebühr, noch auf Nachholung der Reitstunde. Gebuchte Leistungen sind spätestens 24 Stunden vorher abzusagen, anderenfalls werden sie – unabhängig von den Absagegründen – zu 50% berechnet.

 

§ 5 Durchführung der Reitausbildung

Die Reitausbildung erfolgt in einer mobilen Form auf der individuellen Reitsportanlage des/der Reitschülers/in. Für den Reitunterricht benötigte Reitausstattung (Reitkappe, Handschuhe, Gerte, Sporen, etc.) sind selber mitzubringen oder anzuschaffen.

 

§ 6 Sicherheitsvorschriften

Der/Die Reitschüler/in über 18 Jahre oder der/die Inhaber der Personensorge für den/die minderjährige/n Reitschüler/in, sind darüber informiert, dass der Umgang mit Pferden auch bei entsprechender Aufsicht mit Risiken verbunden ist. Dazu gehört insbesondere das Risiko von Verletzungen, etwa durch Stürze, Folgen durch Scheuen der Pferde oder ähnlich unvorhersehbare Ereignisse.

Das Reiten und der Umgang mit den Pferden, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Eltern haben für die ordnungsgemäße Aufsichtspflicht zu sorgen.

 

Das Tragen der folgenden Kleidung während des Reitunterrichts ist Pflicht: Eine lange Hose, Reitstiefel oder vergleichbares überknöchelhohes Schuhwerk mit Absatz, eine splittersichere Reitkappe (TÜV geprüft). Bei Zuwiderhandeln eines/r Reitschülers/in, ist Reitausbildung Jessica Koll berechtigt, den Reitunterricht vorübergehend abzubrechen. In diesem Falle besteht weder Anspruch auf anteilige oder vollständige Rückerstattung der vereinbarten Gebühr. Es wird darauf hingewiesen, durch eine ausreichende Privathaftpflicht- und/ oder Unfallversicherung Vorsorge zu treffen.

 

Im Umgang mit den Pferden gelten die allg. Tierschutzbestimmungen und die Empfehlungen der deutschen reiterlichen Vereinigung zu Haltung und Umgang.

 

§ 7 Einstufung der Reiter

Reitausbildung Jessica Koll entscheidet nach einem mit dem/der Reitschüler/in geführten Gespräch unter Berücksichtigung des reiterlichen Aspekts über die sportliche Einstufung des Reitschülers und vereinbart gemeinsame Lehrziele für die Lehrleistung.

 

§ 8 Haftung

Die Reitausbildung erfolgt in einer mobilen Form auf der individuellen Reitsportanlage des/der Reitschülers/in unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungs- und Haftungsvereinbarungen der Reitsportanlage.

Dem ist gleichgesetzt, wenn ein Pferd, wie im Fall einer Reitbeteiligung, einem/einer Reitschüler/in überlassen wird. Bei Unfällen, Schäden und Verlusten, können keine Haftungsansprüche gegenüber Reitausbildung Jessica Koll geltend gemacht werden. Reitausbildung Jessica Koll wird von jeglichen Schadenersatzansprüchen freigestellt. Die Freistellung gilt nicht für eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

§ 9 Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel

Reitausbildung Jessica Koll behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem/der Reitschüler/in spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der/die Reitschüler/in der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten AGB als angenommen. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

bottom of page