Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Reitausbildung Jessica Triefenbach und dem/der Reitschüler/in. Durch die Inanspruchnahme der Leistungen von Reitausbildung Jessica Triefenbach, erklärt sich der/die Reitschüler/in stillschweigend mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ist die individuell vereinbarte Lehrleistung zur Verbesserung der Reitfähigkeiten. Diese Leistungen schließen die Verbesserung des Reiters sowie des Pferdes ein. Die individuelle Lehrleistung wird zwischen Reitausbildung Jessica Triefenbach und dem/der Reitschüler/in vereinbart. Der Vertragsgegenstand bezieht sich immer auf eine einzeln vereinbarte Lehrleistung.
Die Vertragserfüllung des mobilen Reitunterrichts erfolgt auf der individuellen Reitsportanlage des/der Reitschülers/in. Etwaige Abweichung sind spätestens 24 Stunden vor Lehrleistung anzukündigen und bedürfen einer Zustimmung von Reitausbildung Jessica Triefenbach. Die Nutzungsvoraussetzungen der individuellen Reitsportanlage sind einzuhalten und etwaige Abweichungen gegenüber den üblichen Rahmen Reitausbildung Jessica Triefenbach spätestens 24 Stunden vor der Lehrleistung mitzuteilen.
§ 2 Preise
Die Preise sind Netto-Euro-Preise und gelten zuzüglich der gesetzliche Mehrwertsteuer. Die vereinbarten Preise sind mit dem Abschluss der Leistung fällig. Abweichende Absprachen sind einvernehmlich zu treffen.
Reitausbildung Jessica Triefenbach hält sich vor nach einvernehmlicher Absprache eine Anfahrtsentschädigung zu erheben.
§ 3 Terminvereinbarung
Die Vereinbarung zur Leistungserbringung von Reitausbildung Jessica Triefenbach erfolgt nach einvernehmlicher Absprache. Diese bedarf nicht der Schriftform und kann über jegliche Kommunikation erfolgen (Telefon, E-Mail, etc.).
§ 4 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Sollte ein Teilnehmer eine Leistung von Reitausbildung Jessica Triefenbach nicht in Anspruch nehmen, besteht weder ein Anspruch auf Rückerstattung der festgelegten Gebühr noch auf die Möglichkeit der nachträglichen Durchführung der Reitstunde. Buchungen von Leistungen müssen spätestens 48 Stunden im Voraus storniert werden; andernfalls wird unabhängig von den Gründen der Absage eine Gebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Kosten berechnet. Bei äußerst kurzfristigen Absagen, die weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Termin erfolgen, ist die volle vereinbarte Gebühr fällig.
§ 5 Durchführung der Reitausbildung
Die Reitausbildung erfolgt in einer mobilen Form auf der individuellen Reitsportanlage des/der Reitschülers/in. Für den Reitunterricht benötigte Reitausstattung (Reitkappe, Handschuhe, Gerte, Sporen, etc.) sind selber mitzubringen oder anzuschaffen.
§ 6 Sicherheitsvorschriften
Der/Die Reitschüler/in über 18 Jahre oder der/die Inhaber der Personensorge für den/die minderjährige/n Reitschüler/in, sind darüber informiert, dass der Umgang mit Pferden auch bei entsprechender Aufsicht mit Risiken verbunden ist. Dazu gehört insbesondere das Risiko von Verletzungen, etwa durch Stürze, Folgen durch Scheuen der Pferde oder ähnlich unvorhersehbare Ereignisse.
Das Reiten und der Umgang mit den Pferden, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Eltern haben für die ordnungsgemäße Aufsichtspflicht zu sorgen.
Das Tragen der folgenden Kleidung während des Reitunterrichts ist Pflicht: Eine lange Hose, Reitstiefel oder vergleichbares überknöchelhohes Schuhwerk mit Absatz, eine splittersichere Reitkappe (TÜV geprüft). Bei Zuwiderhandeln eines/r Reitschülers/in, ist Reitausbildung Jessica Triefenbach berechtigt, den Reitunterricht vorübergehend abzubrechen. In diesem Falle besteht weder Anspruch auf anteilige oder vollständige Rückerstattung der vereinbarten Gebühr. Es wird darauf hingewiesen, durch eine ausreichende Privathaftpflicht- und/ oder Unfallversicherung Vorsorge zu treffen.
Im Umgang mit den Pferden gelten die allg. Tierschutzbestimmungen und die Empfehlungen der deutschen reiterlichen Vereinigung zu Haltung und Umgang.
§ 7 Einstufung der Reiter
Reitausbildung Jessica Triefenbach entscheidet nach einem mit dem/der Reitschüler/in geführten Gespräch unter Berücksichtigung des reiterlichen Aspekts über die sportliche Einstufung des Reitschülers und vereinbart gemeinsame Lehrziele für die Lehrleistung.
§ 8 Haftung
Die Reitausbildung erfolgt in einer mobilen Form auf der individuellen Reitsportanlage des/der Reitschülers/in unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungs- und Haftungsvereinbarungen der Reitsportanlage.
Dem ist gleichgesetzt, wenn ein Pferd, wie im Fall einer Reitbeteiligung, einem/einer Reitschüler/in überlassen wird. Bei Unfällen, Schäden und Verlusten, können keine Haftungsansprüche gegenüber Reitausbildung Jessica Triefenbach geltend gemacht werden. Reitausbildung Jessica Triefenbach wird von jeglichen Schadenersatzansprüchen freigestellt. Die Freistellung gilt nicht für eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 9 Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel
Reitausbildung Jessica Triefenbach behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem/der Reitschüler/in spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der/die Reitschüler/in der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten AGB als angenommen. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.